Weiße Staffordshire Bullterrier müssen sich einer Audiometrie - Untersuchung

unterziehen. Nur Hunde mit beidseitig negativem Befund werden zuchttauglich geschrieben.

Zur Zuchtverwendung vorgesehen Staffordshire Bullterrier müssen sich, sofern sie nicht „clear by birth“ sind, dem L2-HGA- und HC-DNA-Test unterziehen: Erlaubt sind nur Verpaarungen: frei x frei oder frei x Träger.