Gesetze und Verordnungen


Importverbot für die Rassen Standard Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier

Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland
http://bundesrecht.juris.de/hundverbreinfg/index.html

Gesetzlichkeiten einzelner Bundesländer für die Haltung bestimmter Hunderassen

 

 

Baden-Württemberg

 

http://www.hundehaftpflicht-info.de/baden-wuerttemberg.htm

 

 

Bayern

 

https://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11022

 

 

Berlin

 

https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php

 

 

Brandenburg

 

http://www.mik.brandenburg.de/cms/detail.php/35848

 

 

Bremen

 

http://www.polizei.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen09.c.1977.de

 

 

Hamburg

 

http://www.hamburg.de/hunde

 

 

Hessen

 

https://verwaltung.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=2e3c6681097611baa2a3107bb441950d

 

 

Mecklenburg- Vorpommern

 

http://magazin.deine-tierwelt.de/hundeverordnung-in-mecklenburg-vorpommern/

 

 

NRW

 

https://www.umwelt.nrw.de/laendliche-raeume-landwirtschaft-tierhaltung/tierhaltung-und-tierschutz/hobby-tierhaltung/hunde/

 

 

Niedersachsen

 

http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=96634&_psmand=7

 

 

Rheinland Pfalz

 

http://www.add.rlp.de/Kommunale-und-hoheitliche-Aufgaben,-Soziales/Ordnungswesen,-Hoheitsangelegenheiten/Ordnungsrecht/Gefaehrliche-Hunde/

 

 

Saarland

 

http://www.sadaba.de/GSLT_HundeVO.html

 

 

Sachsen

 

http://www.hundehaftpflicht-info.de/sachsen.htm

 

 

Sachsen-Anhalt

 

http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/hundegesetz-und-hunderegister/

 

 

Schleswig-Holstein

 

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/_startseite/Artikel/150618_Hundegesetz.html

 

 

Thüringen

 

http://www.thueringen.de/th3/tmik/oeffentliches_recht/ordnungsrecht/tiergefahren/

 

 


Hundegesetze, Polizeiverordnungen, Hundeverordnungen der einzelnen Städte in Deutschland

Regelungen von jeder Stadt in Deutschland
http://hundeinfoportal.de/hundewissen/amtliches/hundegesetze/

§ 11 des Tierschutzgesetzes "gewerbsmäßige Hundezucht"

Information zur "Genehmigungspflichtigen Hundehaltung"

Nach § 11 des Tierschutzgesetzes ist für eine "gewerbsmäßige Hundezucht" eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes notwendig. Der Begriff "gewerbsmäßig" wird oftmals falsch gedeutet und in Zusammenhang mit Gewinn oder Verlustrechnungen gesehen. Der Gesetzgeber definiert in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000" den Begriff gewerbliche Hundezucht wie folgt:

12.2.1.5.1 Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:

  • Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr

Als Haltungseinheit gelten alle Tiere eines Halters, auch wenn diese in unterschiedlichen Einrichtungen gehalten werden, aber auch die Haltung von Tieren mehrerer Halter, wenn Räumlichkeiten, Ausläufe und ähnliches gemeinsam genutzt werden.

An die Erlaubnis werden verschiedene Bedingungen bezüglich der Haltungsbedingungen und der Befähigung des Halters geknüpft. Zuwiderhandlungen gegen den § 11 1.3a können mit Geldbußen bis zu 2500 € belegt werden.